Carrie Ekins
Fuchsberg 3
86500 Kutzenhausen-Rommelsried
www.drumsalive.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
FÜR VERANSTALTUNGEN DER DRUMS ALIVE®
1. Kurszweck:
Die DRUMS ALIVE® UG, Deutschland, nachfolgend „Ausbilderin“, ist Lizenznehmerin u.a. der geschützten Wortmarke Drums Alive®. Drums Alive® ist ein sportwissenschaftlich entwickeltes Trainingsprogramm und darf ausschließlich von seitens der Ausbilderin lizenzierten, speziell ausgebildeten und befähigten Instructoren an Endverbraucher weitervermittelt werden. Ziel der Veranstaltung ist der Erwerb oder die Verlängerung des zum Angebot und zur Durchführung von Programmen des Drums Alive® erforderlichen, zeitlich auf 2 Jahre, als „AKTIV“ in der Datenbank gekennzeichneten, Drums Alive® INSTRUCTOR ZERTIFIKATS durch den Teilnehmer, nach 2 Jahren bleibt der Titel Drums Alive® INSTRUCTOR, wird aber in der Datenbank als "NICHT AKTIV" gekennzeichnet und somit bei Nachfrage von Kunden nicht weiter vermittelt. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der 2 Tagesausbildung der Drums Alive® Grundausbildung erwirbt der Teilnehmer das Recht, den geschützten Namen „Drums Alive®“ zu nutzen, sich somit als „Drums Alive® INSTRUCTOR“ bezeichnen zu dürfen und als solcher Drums Alive® an Endkunden zu vermitteln.
2. Kursdauer:
Die Ausbildung zum Drums Alive® Instructor dauert insgesamt 2 Tage und findet meist an einem Wochenende statt. Am Ende erwirbt der Anwärter das Drums Alive®-ZERTIFIKAT und damit das Recht, den geschützten Namen Drums Alive® zu nutzen. Im übrigen ergibt sich die Dauer der Veranstaltung aus der Veröffentlichung auf der Internetseite oder der Prospekte der Ausbilderin.
3. Zertifikatsdauer:
Das Drums Alive® Zertifikat berechtigt den Instructor, den Namen Drums Alive® zu nutzen und sich Drums Alive®-Instructor zu nennen. Die Gültigkeit des Aktiven-Status des Zertifikats läuft mit dem Ausstellungsjahr im übernächsten Kalenderjahr ab. Nach Ablauf dieser Frist wird der Anwärter als „NICHT AKTIV“ gekennzeichnet. Er bleibt nur unter der Voraussetzung zur Nutzung des Namens „ AKTIVER" Drums Alive® Instructor berechtigt, wenn er das Zertifikat vor Ablauf der Gültigkeit durch Teilnahme an einem Drums Alive®-Fortbildungskurs um 2 Jahre verlängert oder das Drums Alive® Abonnement bezieht. Das Führen des Namens „ AKTIVER" Drums Alive® Instructor ist daher mit der Verpflichtung zur Weiterbildung verbunden. Die Verlängerung des "AKTIVEN STATUS" des Drums Alive®-Zertifikats erfolgt durch fristgerechte Teilnahme an einem der von der Ausbilderin unter der Webseite www.drumsalive.de angebotenen Kurse Drums Alive®-Workshop, Drums Alive®-Instructor, einem der Drums Alive®-Fortbildungsprogramm.
4. Vertragsschluss:
a. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt für einen der angebotenen Kurse durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen schriftlichen Anmeldeformulars per Brief oder Telefax an die Drums Alive® UG. Für die Anmeldung ist Schriftform erforderlich. Bei Anmeldung einer über Turnverbände oder Landessportverbände organisierten Veranstaltung besteht die Möglichkeit, dass der entsprechende Turnverband oder Landessportverband ein weiteres Formular zum ausfüllen fordert, welches in diesem speziellen Falle dann zur Ausbildungsanmeldung dazu gehört.
Telefonische Anfragen oder beabsichtigte Reservierungen per e-Mail gelten deshalb nicht als Anmeldung. Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Regelung des §10 (Terminverlegung, Absage) verbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
b. Anmeldebestätigung: Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung per e-Mail, an die von Ihnen angegebene e-Mail-Adresse. Mit dieser Bestätigung seitens Drums Alive® kommt ein für beide Seiten bindender Ausbildungsvertrag zustande. Welcher im Falle einer Ausbildung, organisiert über einen Turnverband oder Landessportverband, erst als verbindlich gilt, sobald alle Formalien mit dem entsprechenden Turnverband oder Landessportverband geklärt sind.
5. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit:
Die Lehrgangsgebühren sind den jeweiligen Angeboten auf der Website www.drumsalive.de bzw. den entsprechenden Katalogen zu entnehmen und in das Anmeldeformular einzutragen. Die Lehrgangsgebühr ist spätestens 10 Tage vor Lehrgangsbeginn fällig und muss spätestens an diesem Tage auf dem Konto der Drums Alive® UG eingehen. Kommt der Teilnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so ist die Ausbilderin berechtigt, den Ausbildungsplatz unbeschadet ihrer vertraglichen Ansprüche anderweitig zu vergeben. Eine verbindliche Teilnahme kann in diesem Fall nicht zugesagt werden. Bei Anmeldungseingang weniger als 10 Tage vor Ausbildungsbeginn ist die Kursgebühr sofort zur Zahlung fällig.
6. Stornierung / Rücktritt / Umbuchung:
Eine Stornierung aus Gründen, die die Drums Alive® UG nicht zu vertreten hat, muss bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn schriftlich erfolgen. Im Falle der Stornierung einer Anmeldung trägt der Teilnehmer die folgenden Mehrkosten:
- Bei Stornierung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- brutto erhoben.
- Bei Stornierung ab 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die gesamte Kursgebühr von €219,- brutto erhoben.
Für das Eingangsdatum der Stornierungserklärung ist der Poststempel bzw. das Fax- oder e-Mail-Eingangsdatum bei der Drums Alive® UG maßgeblich.
Nach Ablauf der oben genannten Fristen ist eine Stornierung vorbehaltlich der gesetzlichen Rücktrittsregelungen nicht mehr möglich.
Umbuchungen können gegen eine Gebühr von € 25,- netto durchgeführt werden. Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Eine Umbuchung liegt nur dann vor, wenn mit dem schriftlichen Umbuchungswunsch gleichzeitig der neue gewünschte Teilnahmetermin mitgeteilt wird, ansonsten handelt es sich um eine Stornierung, die nur innerhalb der oben genannten Fristen möglich ist.
Die Hälfte der Kursgebühren (zuzüglich Umbuchungsgebühr) wird bei einer Umbuchung unbeschadet der Regelungen unter Ziffer 3 sofort fällig. Die zweite Hälfte der Kursgebühren wird spätestens 10 Tage vor dem neuen Termin fällig.
7. Haftung:
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
8. Änderungen, Höchst- und Mindestteilnehmerzahlen:
Die Drums Alive® UG behält sich das Recht vor, angebotene Kurse und ausgeschriebene Termine zu verändern und im Falle der Unterbuchung zu streichen. Sofern der gewünschte Kurs bereits ausgebucht oder storniert ist, wird der Teilnehmer, der bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages abgegeben hat, hiervon unverzüglich informiert. In diesem Fall gilt sein Angebot als gegenstandslos, ein Ausbildungsvertrag kommt nicht zustande.
9. Wettbewerbsabrede:
Dem Teilnehmer ist es nach Besuch einer der Veranstaltungen von Drums Alive® verboten, das erworbene Know How zur Entwicklung, Mitentwicklung oder Weiterentwicklung von Produkten zu nutzen, die in unmittelbarer Konkurrenz zum Drums Alive® bzw. eines seiner Programme stehen. Des Weiteren darf der Teilnehmer für kein derartiges Programm öffentlich werben, es vertreiben oder als Ausbilder bzw. Presenter auf Conventions tätig werden. Die Nutzung der Wort- und Bildmarke ist erlaubt zur Bewerbung beim Endkonsumenten durch einen vorgegebenen und verpflichtenden Style-Guide und durch Werbematerial, welches über Drums Alive® bereit gestellt wird. Es ist außerdem erlaubt, Kurzpräsentationen oder sogenannte „Schnuppereinheiten oder -kursen“ für Trainer anzubieten, welche den Zeitrahmen von 1-3 Stunden oder UE nicht überschreiten dürfen. Der Gebrauch der Marke zum Bewerben und Durchführen von Fort-und Weiterbildungen, sowie der Auftritt auf Messen und Conventions ist nicht erlaubt! Als Vertragsstrafe gelten für den Erstfall 2.500€ netto, für jeden weiteren Fall 1.000€ netto als vereinbart.
10. Urheberrecht der Drums Alive® UG:
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen bei der Drums Alive® UG liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte, der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Drums Alive® - Geschäftsleitung bedarf. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von € 3.000,- geahndet. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
11. Allgemeines:
Sind einzelne Bestandteile dieser Bedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt.
12. Gerichtsstand:
Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der Drums Alive® UG Augsburg als Gerichtsstand vereinbart.
13. Urheberrecht am eigenen Bild und Datenverwendung:
Mit seiner Unterschrift erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass die während der Veranstaltung aufgenommenen Fotos und Videos zu Werbezwecken der Drums Alive® UG verwendet werden dürfen. Drums Alive® wird Vorname, Name und PLZ und Wohnort mit dem Drums Alive® Fortbildungsstand auf der Homepage von Drums Alive® veröffentlichen.
14. Vorbeugende Unterlassungserklärung
Der Teilnehmer erkennt die auf zwei Jahre begrenzte Wirkung des zu erlangenden "AKTIVEN STATUS" des Drums Alive®-Zertifikates sowie die anderen abgedruckten Bedingungen an.